Betreibungsauskunft

Um was geht es?

  • Müssen Sie die Solvenz eines Geschäftskunden, Mieters oder Kreditnehmers abklären?
  • Müssen Sie im Rahmen einer Bewerbung für eine neue Wohnung, Arbeitsstelle oder infolge eines Bankgeschäfts Ihre Zahlungsfähigkeit darlegen?

Auskunft über eine Drittperson/Firma

Jede Person, die ein Interesse im Sinne von Art. 8a SchKG glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungsämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. Das Einsichtsrecht für Dritte erlischt fünf Jahre nach Abschluss allfälliger Verfahren.

Ein Interesse ist dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt. Sie machen Ihr Interesse glaubhaft, indem Sie zum Beispiel Kreditanträge, Mietverträge, Bestellscheine oder eine Schuldanerkennung vorlegen, aus der hervor geht, dass die natürliche oder juristische Person über die Sie Auskunft wünschen, Ihnen Geld schuldet. 

Auskunft über sich selbst

Diesen Auszug können Sie entweder persönlich durch Vorlage einer Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis oder durch eine Drittperson anfordern und ausstellen lassen. Drittpersonen benötigen eine schriftliche Vollmacht derjenigen Person, über welche Auskunft verlangt wird. Nebst der schriftlichen Vollmacht muss die Drittperson auch einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) der oder des Auskunftssuchenden vorlegen.

Wo und wie kann ich einen Betreibungsauszug anfordern

Persönlich am Schalter oder auf schriftliches Ersuchen des für die Person/Firma, über welche Auskunft verlangt wird, zuständigen Betreibungsamtes (Wohn- oder Firmensitz).

Schriftliche Anfragen müssen enthalten:

  • Name, Vorname, Adresse der Auskunft stellenden sowie der angefragten Person
  • Aktueller Interessennachweis über die angefragte Drittperson/Firma (siehe vorstehende Ausführungen)

Keine Auskünfte können am Telefon, per Fax oder E-Mail erteilt werden. 

Online-Bestellungen

Verschiedene Betreibungsämter bieten heute die Möglichkeit an, den Betreibungsauszug online bestellen zu können. Im Weiteren betreibt das Bundesamt für Justiz einen Betreibungsschalter, über welchen eine Betreibungsauskunft bestellt werden kann. Die Möglichkeit besteht aber nur, wenn der Gesuchsteller über eine SuisseID verfügt. 

Zur Online-Bestellung

Umfang der Auskunft

  • Schuldnerbezeichnung
  • Zeitraum der Auskunfterteilung
  • Betreibungen der letzten fünf Jahre mit
    • Betreibungsnummer
    • Eingangsdatum der Betreibung
    • Gläubigerbezeichnung
    • Forderungsbetrag
    • Stand des Betreibungsverfahren
  • Verlustscheinregister der vergangenen zwanzig Jahre
  • Konkurse, sofern diese beim Betreibungsamt bekannt bzw. bei diesem registriert sind

Kosten

Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt Fr. 17.00. Für die mündliche Erteilung der Auskunft am Schalter des Betreibungsamtes werden Fr. 9.00 verrechnet. Weitere Verrichtungen (z.B. Portoauslagen und Mehrzeit) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.