Jahresbericht 2010 / 2011

Sehr geehrte Gäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren

Gestatten Sie mir, dass ich auch dieses Jahr wiederum darauf verzichte, die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse des vergangenen Geschäftsjahres Revue passieren zu lassen. Zum einen gehe ich davon aus, dass Sie selber bestens über die Geschehnisse im Bilde sind und diese auch zu interpretieren verstehen. Und zum andern würde eine Berichterstattung, soll sie auch nur annähernd einen seriösen Überblick über das politische und wirtschaftliche Geschehen weltweit und in der Schweiz geben, den Rahmen dieser Veranstaltung bei weitem sprengen. Also beschränken wir uns auf unser eigenes Metier und betrachten das vergangene Jahr mit einem eingeschränkten betreibungs- und konkursamtlichen Blick.

Vorab zu den Betreibungs- und Konkurszahlen
Eine Schlagzeile in der Neuen Zürcher Zeitung vom 8. Januar 2011 lautete: „Rekord der Schweizer Firmenkonkurse“. Es wurde in diesem Artikel berichtet, dass im vergangenen Jahr 6255 Firmenkonkurse gegeben habe, was dem höchsten je registrierten Wert entspreche. Das Jahr war zu diesem Zeitpunkt noch keine zwei Wochen alt, und schon wurden die ersten Statistiken publiziert. Dies scheint mir vor allem deshalb sehr gewagt, als dass die offizielle Statistik des Bundesamtes für Statistik über die Betreibungs- und Konkurshandlungen immer erst gegen Ende Mai veröffentlicht werden. Anscheinend gründen diese Zahlen auf die Erhebungen von privaten Organisationen, welche wiederum hauptsächlich auf die jeweiligen Publikationen der einzelnen Geschäfte beruhen.

Mit der Statistik ist das ohnehin so eine spezielle Sache. In diesem Jahr vor allem deshalb, weil ich die offiziellen statistischen Zahlen bereits Anfang Mai vom Bundesamt für Statistik erhalten habe. Jedes Jahr habe ich (und hat übrigens auch bereits mein Vorgänger) mich darum bemüht, diese Zahlen möglichst früh zu erhalten, habe es jedoch nie geschafft, diese vor der Veröffentlichung in den Medien Ende Mai zu bekommen. So ist es einige Male vorgekommen, dass ich noch bei unserer Jahresversammlung nicht genau wusste, wie sich die Situation bot. Nun aber, wie gesagt, sind wir dieses Jahr in der komfortablen Lage, über Informationen von verschiedenen Quellen zu verfügen.

Wie ich bereits vor einem Jahr erwähnt habe, sind diese statistischen Zahlen, zumindest teilweise, ohnehin mit Vorsicht zu geniessen. In Ermangelung der Kenntnis der offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik haben wir von der Konferenz aus die Aufsichtsbehörden gebeten, uns diese direkt zukommen zu lassen. Und haben diese auch erhalten. Es hat sich nun aber herausgestellt, dass diese Zahlen zum Teil markant von denen des Bundesamtes für Statistik abweichen. Und wieder andere Zahlen sind teilweise auf der Homepage des jeweiligen Kantons veröffentlicht. Um das Durcheinander noch gänzlich zu erhalten, werden von verschiedenen privaten Unternehmen ebenfalls statistische Zahlen erhoben. Dass auch diese sich zum Teil wesentlich von den andern unterscheiden, dürfte nun wohl nicht mehr verwundern.

Differenzen bestehen bei der Anzahl der Zahlungsbefehle in der Grössenordnung von 2 % bis gegen 5 %. Es sind dies also keine weltbewegenden Zahlen. Zudem noch mit der Möglichkeit, dass sich die Differenzen gegen oben mit denen gegen unten wieder aufheben könnten. Grössere Unterschiede jedoch bestehen in der Statistik über die Anzahl der Konkurseröffnungen. Dort allerdings liegt es vor allem an der Berechnung bzw. der Interpretation, was in diese Kategorie fällt. Bei einigen Kantonen wurde die Liquidation von Gesellschaften gem. Art. 731b OR als Konkurs mitgezählt, bei andern wiederum nicht. Die Liquidation gem. Art. 731b OR verlangt zwar die Auflösung nach den Vorschriften über den Konkurs. Ob diese jedoch dann statistisch als Konkurseröffnung bewertet wird, hierüber besteht nicht allerorts die selbe Auffassung. Und schliesslich wird in einem Teil der Kantone gar keine Unterscheidung gemacht diesbezüglich.

Bei der Berechnung der Pfändungsvollzüge kommen bei mir grundsätzliche Zweifel an der Seriosität der Erhebung auf. Zum Beispiel im Kanton Waadt hat die Anzahl der ausgestellten Zahlungsbefehle im Vergleich zum Vorjahr um 16 % (das entspricht einer Zahl von 48'329) zugenommen . Gemäss offizieller Statistik haben jedoch die vollzogenen Pfändungen in der selben Zeit um 34 % (entspricht einer Zahl von knapp 50'000) abgenommen . Kann das tatsächlich stimmen? Nach meiner Erfahrung der letzten Jahre hat der Anteil der Pfändungen an der Gesamtzahl der ausgestellten Zahlungsbefehle tendenziell immer mehr zugenommen. Sind diese Zahlen tatsächlich zuverlässig und entsprechen diese der gesamtschweizerischen und bisherigen Erhebung? Ich denke, es liegt nicht an mir, dies abschliessend zu klären. Es wäre aber sicher für alle Beteiligten wünschenswert, wenn einmal klare Richtlinien aufgestellt würden, mit unmissverständlichen Definitionen, damit diese auch sauber und einheitlich interpretiert werden können.

Nun aber doch noch zur tatsächlichen Situation, wie die Zahlen nun ausgesehen haben im vergangenen Jahr und wie sich dies auf unsere Tätigkeit ausgewirkt hat. Wie bereits in den vorangehenden Jahren bewegt sich die jährliche Anzahl Betreibungen um die 2,5 Millionen; einmal etwas mehr, einmal wieder ein paar Prozent weniger. Insgesamt waren dies im Jahre 2010 insgesamt 2'660'614' Betreibungen, welche zu total 1'354'816 Pfändungen führte. Dies enspricht einer Zunahme von 5 % bei den Betreibungen, jedoch eine Abnahme der Pfändungen von 0,4 %. Dies jedoch mit dem vorhin erwähnten Vorbehalt über die Zuverlässigkeit der Daten. Die Konkurse haben eine ganz leichte Zunahme erfahren auf einen Stand von 10'932, was gegenüber dem Vorjahr 4,3 % mehr entspricht. Wie gesagt, sind hierbei die (geschätzten) Liquidationen gem. Art. 731b OR nicht enthalten. Auch dieses Jahr sind wieder markante regionale Unterschiede zu erkennen. Währenddem zum Beispiel im Kanton Neuenburg eine Abnahme der Konkurse von 18 % zu verzeichnen ist, nahmen diese im Kanton Solothurn um 21 % zu. Über die ganze Schweiz gesehen bleibt aber insgesamt die Zahl der Konkurseröffnungen in der Höhe von etwas über 10'000 seit mehreren Jahren gleich hoch. Der Trend bleibt also der selbe, wir dürfen davon ausgehen, dass uns in nächster Zeit die Arbeit nicht ausgehen wird.

Nun zur Tätigkeit unserer Konferenz
Die letzte Jahresversammlung fand am 28. Mai 2010 in Pfäffikon SZ statt. Ich denke, es gibt hierüber nicht viele Worte zu verlieren; es war einfach fantastisch. Eine gelungene Jahresversammlung, ein gediegenes Bankett mit einer abwechlungs­reichen Unterhaltung und wem das noch nicht genügte, der konnte noch sein Glück herausfordern im Casino. Soviel ich gehört habe, haben auch dieses Wagnis alle mehr oder weniger schadlos überstanden. Jedenfalls ist mit nichts bekannt geworden über verspielte „Heimetlis“ oder verkaufte Herzen. Am Samstag Morgen dann bei schönstem Wetter der Ausflug auf die Insel Ufenau im oberen Zürichsee. Ein wunderschöner Ausflug bei prächtigem Wetter. Ich möchte Sie einladen und ermuntern, wer nicht schon dabei gewesen ist, am Samstag im Anschluss an die Jahresversammlung der Konferenz auch mal am Samstagausflug dabei zu sein. Es ist immer ein schöner Abschluss der Veranstaltung in einem gemütlichen kollegialen Rahmen. An dieser Stelle nochmals ein ganz herzliches Dankeschön den Schwyzer Kollegen für die tadellose Durchführung der Jahresversammlung in Pfäffikon.

Die Geschäfte der Konferenz konnten im vergangenen Jahr mit der selben bewährten Besetzung erledigt werden. Es hat weder im Zentralvorstand noch in der Geschäftsleitung personelle Änderungen gegeben.

Die Geschäftsleitung ist am 28. Oktober 2010 und am 26. Mai 2011 hier in St. Gallen zusammengekommen. Der Zentralvorstand hat sich, traditionell am Anfang des Jahres, am 17. Februar 2011 in Bern sowie am 26. Mai 2011 hier in St. Gallen zu einer Sitzung eingefunden zur Behandlung der laufenden Geschäfte. Wiederum haben ich oder andere Mitglieder des Zentralvorstandes Jahresversammlungen von Kantonalverbänden und befreundeten Berufsverbänden besucht. Ganz herzlichen Dank an Sie, die Sie mich immer sehr freundlich und wohlwollend empfangen.

Weiterbildung
Genau vor einem Monat sind es zehn Jahre her, dass die Fachbildungskommission unserer Konferenz ihre erste Sitzung abgehalten hat. Unter der Leitung unseres heutigen Ehrenmitglieds Klemens Lengen hat sich diese zusammengefunden, um im Jahre 2001 eine erste Weiter-bildungsveranstaltung zu organisieren, welche damals noch in Bern stattgefunden hat. Mittlerweile sind diese Weiterbildungsveranstaltungen zu einer Institution geworden, die nicht mehr weg-zudenken ist. Die jährlichen Tagungen in Baden und Lausanne werden jeweils von einer grossen Anzahl unserer Kolleginnen und Kollegen, aber auch von auswärtigen Gästen besucht. Die Tagungen erfreuen sich grosser Beliebtheit vor allem durch eine tadellose Organisation sowie ausgezeichneten Vorträgen mit überaus kompetenten Referenten. So wurden auch im vergangenen Jahr zwei Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. Am 1. September 2010 in Lausanne und am 14. September 2010 in Baden waren bei beiden Veranstaltungen jeweils rund 300 Teilnehmer dabei. An dieser Stelle gebührt ein grosses Dankeschön einerseits den derzeitigen Mitgliedern der Fachbildungskommission wie auch den damaligen, welche mit grossem Engagement diese Veranstaltungen ins Leben gerufen haben.

Der Schweizerische Verband Berufsprüfung Betreibung und Konkurs SVBBK konnte im letzten Herbst bereits die dritte gesamtschweizerische Fachprüfung für Betreibungs- und Konkursbeamte durchführen. Am 3. Dezember 2010 konnten an einer kleinen Feier in Bern 12 Diplomanden ihren eidgenössischen Fachausweis entgegennehmen. Den Absolventen der Fachprüfung gratuliere ich recht herzlich und wünsche alles Gute für ihre berufliche Zukunft. Wir haben diese Absolventen speziell zur heutigen Versammlung eingeladen. Ich heisse Sie heute besonders willkommen und hoffe, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.

Gesamtschweizerische Zivilprozessordnung
Auf den 1. Januar 2011 ist ja nun die gesamtschweizerische Zivilprozessordnung, welche die einzelnen kantonalen ZPO ersetzen und eine Vereinheitlichung des Prozessrechtes in der ganzen Schweiz bewirkte, in Kraft getreten. Das Verfahren sollte nun jedoch nicht nur vereinheitlicht, sondern auch vereinfacht werden. Ich denke, dass dies nicht nur oder nicht in erster Linie für uns Betreibungs- und Konkursbeamten, umso mehr aber für Gläubiger und Gläubigervertreter sowie Rechtsanwälte eine grosse Vereinfachung darstellt. An die neuen Verfahren werden wir uns bald gewöhnt haben. Und ob der zusätzliche Arrestgrund, wie der definitive Rechtsöffnungstitel neu als Ziffer 6 dem Art. 271 SchKG hinzugefügt wird, und die erweiterte Zuständigkeit des Arrestrichters, indem dieser künftig in der ganzen Schweiz einen Arrest verfügen kann, nun zu einer erheblichen Zunahme der Arreste führen wird und wir künftig mit Arrestbefehlen überschwemmt werden (wie bereits erste Befürchtungen laut werden), bleibt abzuwarten.
Einige Änderungen ergeben sich auch in der Berechnung und Einhaltung der Fristen. Mit der neuen ZPO hätten ja bekanntlich auch die Betreibungsferien im Sommer den Gerichtsferien angepasst werden sollen, das heisst von Mitte Juli nicht nur bis Ende Juli sondern bis Mitte August. Die meisten von uns Betreibungs- und Konkusbeamten wären mit dieser Änderung alles andere als glücklich gewesen. Im Wissen um die Schwierigkeit, eine beschlossene und rechtskräftige Gesetzesänderung umzustossen, haben wir uns trotzdem dafür eingesetzt, von dieser Verlängerung der Betreibungsferien abzusehen. Denn letztlich dürfte dies niemandem etwas nützen und vermutlich würde sich auch niemand dafür stark machen. Es hat einmal mehr gezeigt, dass es sich lohnt, sich für (oder eben gegen) eine Sache einzusetzen; auch wenn es fast aussichtslos erscheint. Jedenfalls scheint es mir sinnvoll und vernünftig, dass die vorgesehene Änderung von Art. 56 SchKG nun definitiv nicht in Kraft gesetzt worden ist.

eSchKG
Auf den 1. Januar 2011 wurden die Betreibungs- und Konkursämter nun definitiv dazu verpflichtet, sich dem eSchKG-Verbund anzuschliessen. Kleinere bis grössere Befürchtungen wurden laut, ob das denn auch tatsächlich funktioniere. Ich denke, diese Befürchtungen haben sich allesamt zerschlagen. Soweit ich die Aussagen von Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Schweiz interpretiere, sind nirgends grössere Schwierigkeiten aufgetaucht. Aber ich muss gestehen, dass ich mich auf die Angaben anderer Betreibungsämter verlassen, denn ich selbst warte in meinem Amt noch immer auf das erste elektronische Begehren. Ich glaube aber, letztlich sind wir alle nicht eingedeckt worden mit einer Unmenge von elektronischen Begehren, sondern es hat sich auch von Seiten der Gläubiger eher gemächlich angelassen.

Revision der Gebührenverordnung
Ebenfalls auf Anfang dieses Jahres wurde die Gebührenverordnung zum SchKG teilweise revidiert. Primär bezieht sich diese Teilrevision auf die Einführung von eSchKG, welche die Tätigkeiten rund um dieses Thema berücksichtigen. Bereits im Vorfeld wurden nun bereits Stimmen laut, welche bedauern, dass insbesondere der Art. 10 GebV SchKG zu wenig detailliert formuliert sei. Was sei denn, wenn z.B. der Versand eines Telefaxes den Charakter eines Briefes aufweist? Oder die E-Mail mehr darstellt als nur der Versand einer Kopie? Man hätte in der Tat problemlos eine ganze Seite füllen können mit der Auflistung der Gebühren nur schon für Telefongespräche, Faxnachrichten und E-Mails. Das Bundesamt für Justiz weist allerdings zu Recht in seinem begleitenden Kommentar darauf hin, dass letztlich die zu verrechnenden Gebühren unter vernünftiger Anwendung der Gebührenverordnung festzusetzen seien. Man traut uns also zu, dass wir nicht nur nach dem Buchstaben des Gesetzes, sondern auch mit Vernunft und Besonnenheit tätig sind. Und ich wünsche mir sehr, dass uns diese vernünftige Anwendung auch in Zukunft zugetraut wird. Und nicht jedes Problem und jede Frage bis ins letzte Detail geregelt werden muss, sondern auch unser gesunder Menschenverstand bei unserer täglichen Arbeit den ihm zustehenden Stellenwert hat.
Neu wird nun auch die Gebühr für eine schriftliche Betreibungsauskunft klar und einheitlich geregelt. Auch hier führt das Bundesamt für Justiz mit Recht aus, dass die Abhängigkeit der Gebühr von der Seitenzahl des Auszuges nicht mehr zu rechtfertigen sei. Die Gebühren sind nun verbindlich und einheitlich festgesetzt.

In der Eidgenössischen Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs, in der unsere Konferenz vertreten ist durch Roger Vergère, Michael Dörflinger und mich, wird zur Zeit auch diskutiert, dass der Zahlungsbefehl in der ganzen Schweiz vereinheitlicht wird und mit dem gleichen Aussehen daherkommt. Dass auch dieser einheitlich dargestellt ist, und zwar nicht nur auf deutsch, sondern auch auf französisch und italienisch. Ich bin der Meinung, dass diese Vereinheitlichung wünschenswert und angemessen ist. Es kann wohl kaum sein, dass jeder Kanton sein eigenes Formular hat, zum Teil nicht einmal innerhalb des selben Kantons die gleiche Version. Obschon ich mir bewusst bin, dass jede einzelne dieser Varianten die beste ist, handelt es sich letztlich noch immer um ein obligatorisches Formular nach der VFRR. Auch bei dieser Vereinheitlichung wird wohl nicht unsere Sichtweise im Vordergrund stehen; denn für uns und in unserem eigenen Amt ist diese eher nebensächlich. Aber im Sinne eines service public und als Dienstleistung an unseren Kunden erachte ich diese Vereinheitlichung, welche vorgesehen ist auf Anfang 2013, als sehr zweckmässig und sinnvoll.

Eine allgemeine Vereinheitlichung der Betreibungsauskunft wird in der Eidgenössischen Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs ebenfalls diskutiert. Es wäre wünschenswert, dass ebendiese Auskunft in der ganzen Schweiz die selbe ist, mit den selben Aussagen, die notwendig sind und standardmässig über den selben Zeitraum. Erste Entwürfe liegen vor, nun geht es vor allem noch um die Umsetzung, insbesondere in den EDV-Anwenderprogrammen. Eine Lösung mit einem verbindlichen Standard, so dass die unsäglichen Diskussionen über den Umfang und die Aussagekraft der Auskunft endlich hinfällig werden.

Dem geneigten Zuhörer dürfte nicht entgangen sein, dass der diesjährige Jahresbericht ganz im Zeichen der Vereinheitlichung steht. Für mich fast ein wenig symptomatisch; denn allgemein ist mir sehr wichtig und wertvoll, dass wir in unserem Metier einheitlich und geschlossen auftreten. Ich habe mit Freude festgestellt, dass man sehrwohl etwas erreichen kann, wenn man bereit ist, sich für etwas einzusetzen. Beharrlich zwar und zielbewusst, aber immer kompromissbereit und konsensfähig. Und vor allem zusammen in die selbe Richtung und mit dem selben Ziel.

Barcode der Post
Durch die Schweizerische Post ist bekannt gemacht worden, dass ab 2011 bei der Zustellung von Zahlungsbefehlen und Konkursandrohungen durch die Post diese Betreibungsurkunden zwingend mit einem Sendungsbarcode versehen sein müssten. Dieser Barcode wird heute bereits angewendet, indem er auf den Zahlungsbefehl aufgeklebt wird. Sei dies durch das Amt selber oder durch die Post. Eine Vereinfachung für die Betreibungsämter ergibt sich jedoch erst dann, wenn dieser direkt beim Druck des Zahlungsbefehls aufgedruck wird. Diese Möglichkeit besteht heute jedoch noch nicht bei sämtlichen EDV-Anwenderprogrammen. Mit der Post wurde zwischenzeitlich vereinbart, dass vorderhand auf eine Verpflichtung zur Anbringung des Barcodes auf den Zahlungsbefehl und die Konkursandrohung verzichtet wird. Wir konnten uns darauf einigen, dass diese Verpflichtung erst eingeführt wird mit der schweizweiten Vereinheitlichung des Zahlungsbefehls, welche wie gesagt voraussichtlich auf das Jahr 2013 zu erwarten ist.

Auf den 1. April 2011 hat die Post eine Erhöhung der Gebühren für die Zustellung des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung um Fr. 3.00 vorgenommen. Diese Erhöhung erfolgte unter anderem mit der Begründung, dass im Sinne eines besseren Service nun für den Versand und die Zustellung der Betreibungsurkunden ein „Track & Trace“ zur Verfügung steht, mit dem der Postweg detailliert verfolgt werden kann. Ob dies nun tatsächlich einen Mehrwert darstellt, der eine Erhöhung von 60 % der Grundtaxe rechtfertigt, bleibe dahingestellt. Für uns bedeutet dies allerdings kein allzu grosses Malheur, denn diese Gebühren können bekanntlich dem Verfahren angelastet werden, welche letztlich vom Gläubiger bzw. dem Schuldner zu tragen sind. Und für das Betreibungsamt, welches den Dienst der Post nicht benutzt, bedeutet dies eine Gebührenerhöhung von Fr. 3.00 pro Zahlungsbefehl, nota bene ohne zusätzlichen Aufwand. Demzufolge liegt es wohl kaum in unserem Interesse, etwas gegen diese Erhöhung einzuwenden. Vielmehr erstaunt es mich jedoch, dass von Seiten des Konsumentenschutzes keinerlei Reaktionen erfolgt sind.

Kommentar zur Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG)
Wie bereits vor einem Jahr angekündigt, hat sich ein Autorenteam an die Arbeit gemacht, einen Kommentar zur Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) zu verfassen. Dieses Team setzt sich zusammen aus den folgenden Personen: Frau Prof. Jolanta Kren, den Herren Philipp Annen, Walter Häberlin, Gerhard Kuhn, Roger Schober und Markus Zopfi. Die Redaktion und Leitung des gesamten Projektes liegen bei der Konferenz. Zwischenzeitlich wurden nun die einzelnen Beiträge abgeliefert; es geht nun daran, diese zu einer Einheit zusammenzufassen und ein Buch daraus zu gestalten. Ich bin überzeugt, dass dieser Kommentar allen Betreibungs- und Konkursbeamten sowie weiteren Personen, welche mit diesem Thema zu tun haben, einen grossen Dienst erweisen wird. Die Herausgabe des Kommentars ist vorgesehen auf den Herbst dieses Jahres, zusammen mit einem anderen Anlass unserer Konferenz.

Blätter für Schuldbetreibung und Konkurs
Es ist kaum zu glauben, aber wirklich wahr. Unsere Blätter für Schuldbetreibung und Konkurs gibt es bereits seit 75 Jahren. Und nach wie vor erfreuen sich die Blätter einer sehr grossen Beliebtheit. Auf sehr hohem Niveau wird darin abgehandelt und informiert, und das mit ungebrochenem Erfolg. Wir werden dieses Jubiläum im Herbst dieses Jahres feiern, und gleichzeitig werden wir dann eben auch den Kommentar zur VZG an diesem Anlass präsentieren.

Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurden wir zu verschiedenen Themen und von verschiedenen Stellen zur Vernehmlassung eingeladen. Wenn Sie persönlich nähere Informationen oder sich bei einem bestimmten Thema einbringen möchten, dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich an ein Mitglied des Zentralvorstandes oder auch direkt an mich. Im Übrigen möchte ich hinweisen auf die Website des Bundes ( www.admin.ch ), wo Sie sich bestens über laufende Vernehmlassungsverfahren informieren können.

Statutenänderung
Der Zentralvorstand hat sich die Frage gestellt, ob die heutige Führungsstruktur der Konferenz mit einer fünfköpfigen Geschäftsleitung, die sich aus Mitgliedern des Zentralvorstandes von insgesamt dreizehn Personen bildet, noch zeitgemäss sei. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es ich zumindest einmal lohnen würde, diese Strukturen neu zu überdenken. Aus den Reihen des Zentralvorstandes haben wir deshalb eine kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche nun einen Vorschlag ausgearbeitet hat, der den Anforderungen unserer Konferenz aus heutiger Sicht gerechter werden könnte. Dieser Vorschlag würde vorsehen, dass der Zentralvorstand und die Geschäftsleitung zu einem einzigen Gremium zusammengeführt würden. In diesem neuen, verkleinerten Vorstand wären zwingend die Kommissionen mit deren Vorsitzenden vertreten. Auf diese Weise wären sämtliche Kommissionen direkter und effizienter in die Führung der Konferenz eingebunden. Gleichzeitig könnte eine Delegiertenversammlung gebildet werden, in welcher dann tatsächlich sämtliche kantonalen und regionalen Sektionen vertreten wären. Der Zentralvorstand ist der Ansicht, dass mit den heutigen Kommunikationsmitteln ein weitaus breiterer Kreis von Kolleginnen und Kollegen sowie der Kantonalverbände in die Meinungsbildung eingebunden werden kann. Dass somit sämtliche Kantone erreicht werden können, ohne jedoch dafür über einen übergrossen Zentralvorstand zu verfügen. Wir sind deshalb der Ansicht, dass es sich rechtfertigen würde, den Zentralvorstand und die Geschäftsleitung zu einem einzigen Gremium zu vereinen. Es ist nun vorgesehen, dass die bereits gebildete Arbeitsgruppe einen konkreten Vorschlag für eine Änderung der Statuten erarbeiten wird. Im selben Zuge könnten die Statuten auch gleich als Ganzes geprüft und einige kleinere Anpassungen und Präzisiereungen vorgenommen werden. Diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, diesen Vorschlag an der nächsten Sitzung des Zentral-vorstandes Anfang des nächsten Jahres zu präsentieren. Sollten wir uns im Zentralvorstand dann tatsächlich einig werden, würde anlässlich der Jahresversammlung 2012 in Genf darüber befunden, womit diese wiederum im darauf folgenden Jahr zur Umsetzung kämen.

Es bleibt mir wie immer zum Schluss zu danken. Meinen Kolleginnen und Kollegen im Zentralvorstand und in den Kommissionen. Die Arbeit mit Ihnen macht mir grosse Freude. Danke aber vor allem auch an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Schweiz, für Ihre Unterstützung und für den immer sehr freundlichen Empfang, wenn ich bei Ihren Versammlungen zu einem Besuch bei Ihnen sein darf. Und ebenfalls ein grosses Dankeschön nach Bern, ins Bundesamt für Justiz, wo ich mit dem Vertreter unserer Oberaufsicht, Herrn David Rüetschi, in einem engen freundschaftlichen Kontakt stehe.

So, das wär's mit meinem Jahresbericht. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.