Zahlungs- und Teilnahmebedingungen

  1. Die Anmeldung erfolgt mit diesem Anmeldeformular und ist vollständig auszufüllen. Ihre Anmeldung ist definitiv. Der Vertrag kommt mit dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung zustande.
  2. Die Anmeldefrist endet 30 Tage vor Lehrgangsbeginn. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Schulleitung vor, den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückvergütet.
  3. Die gesamte Gebühr ist spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu bezahlen. In jedem Fall müssen die Kosten vor Lehrgangsbeginn restlos beglichen sein.
  4. Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung wird bis 30 Tage vor Beginn des Lehrganges eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 150.- verrechnet. Ab dieser Frist sind 50% und ab Beginn der Ausbildung die volle Teilnahmegebühr geschuldet.
  5. Für den Grundbildungs- und/oder Vertiefungslehrgang zugelassen wird, wer über mind. ein Jahr Berufspraxis bei einem Arbeitspensum von mind. 80% im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen verfügt. Bei Teilzeitpensen verlängert sich die Zeit der Berufspraxis, bis das Kriterium erfüllt ist (z. B. 40% Pensum --> Berufspraxis 2 Jahre). Die Zulassungspraxis muss am 1. März des Lehrgangsstarts erfüllt sein. Die Schulleitung entscheidet abschliessend über Zulassung/Ausschluss von Teilnehmenden.
  6. Im Falle eines vorzeitigen Austritts oder Ausschlusses nach Lehrgangsbeginn wird die gesamte noch offen stehende Gebühr geschuldet. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers haftet der/die Lehrgangsteilnehmer/ in für allenfalls noch offene Zahlungen.
  7. Die Schulleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Lehrganges vor.
  8. Auslagen für Reisen, Hotelübernachtungen und Verpflegung sind von den Teilnehmenden zu übernehmen.
  9. Die Absolventen des Lehrganges erhalten auf Verlangen eine Lehrgangsbestätigung, sofern sie mind. 80% im Unterricht anwesend waren (Anwesenheitskontrolle). Die Präsenz im Unterricht hat keinen Einfluss auf die Zulassung zur Prüfung.
  10. Die Absolventen des Lehrganges erklären sich einverstanden, dass die Konferenz vom SVBBK über die Prüfungsergebnisse detailliert informiert werden kann.
  11. Datenschutzbestimmungen: Durch die Anmeldung erklären sich der/die Lehrgangsteilnehmer/in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke des Kurses und der Prüfung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. Die Konferenz und der SVIT Zürich verpflichten sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
    Die Lehrgangsteilnehmenden sind damit einverstanden, dass sie bei Fernunterricht (Videounterricht, Zoom, usw.) im Klassenraum gefilmt werden. Diese Bedingung ist erforderlich, um den angebotenen Hybridunterricht gewährleisten zu können. Allfällige aufgenommene Inhalte werden seitens der Konferenz nicht kommerziell verwendet.
  12. Gerichtsstandort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.